Glossar

Begriff Erklärung
Absetzung für Abnutzungen (AfA)
Als AfA wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet. Eine Abschreibung ist also die Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die wiederum bei der Einkünfteermittlung als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Generell werden zwei Arten von Abschreibungen unterschieden: die lineare und degressive Abschreibung. Bei Immobilie kommt in der Regel die lineare Abschreibung zum Tragen, wodurch ein gleichbleibender Jahresbetrag das zu versteuernde Einkommen mindert.

Berechnung: 100% / kalk. Restnutzungsdauer
  1. vor 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2,5%
  2. nach 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2 %
  3. Sonderfall: Immobilien unter Denkmalschutz: 10 Jahre 9% Abschreibung
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten) und setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil (Kapitaldienst) zusammen. Bei einer gleichbleibenden Kapitaldienstrate und einer gleichzeitig sinkenden Kreditlast verändert sich im Laufe des Annuitätendarlehens das Verhältnis zwischen Zins und Tilgung zugunsten der Tilgung. Grundlegend werden konstante und variable (unechte) Annuitätendarlehen unterschieden. Annuitätendarlehen finden insbesondere im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung Anwendung, da sie aufgrund gleichbleibender Raten sehr gut kalkulierbar sind. Gängige Vertragslaufzeiten für Annuitätendarlehen im Immobilienbereich belaufen sich auf 5-20 Jahre.