Absetzung für Abnutzungen (AfA)

Begriff Erklärung
Absetzung für Abnutzungen (AfA)
Als AfA wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet. Eine Abschreibung ist also die Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die wiederum bei der Einkünfteermittlung als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Generell werden zwei Arten von Abschreibungen unterschieden: die lineare und degressive Abschreibung. Bei Immobilie kommt in der Regel die lineare Abschreibung zum Tragen, wodurch ein gleichbleibender Jahresbetrag das zu versteuernde Einkommen mindert.

Berechnung: 100% / kalk. Restnutzungsdauer
  1. vor 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2,5%
  2. nach 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2 %
  3. Sonderfall: Immobilien unter Denkmalschutz: 10 Jahre 9% Abschreibung