Betriebskostenabrechnung

Begriff Erklärung
Betriebskostenabrechnung
Laut § 1 BetrKV sind Betriebskosten diejenigen Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück und durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: Grundsteuerabgaben, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Wasserzähler und deren Eichung, Berechnung und Wartung, Heizkosten und deren Wartung, Überwachung sowie Pflege, Strom, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Ungezieferbeseitigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Betrieb der Antennenanlage, Schornsteinfeger, Sach- und HAftpflichtversicherung, Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege usw.

Die vorher aufgeführten Kosten werden in einer jährlichen Abrechnung auf die Mieter umgelegt. Die meist verbreiteten Umlageschlüssel sind dabei der Verbrauch, Kosten/m², Kosten/Haushaltsgröße.