EU erschwert die Vergabe von Immobilienkrediten

Mehr Transparenz, mehr Sicherheit, weniger kritische Kredite: Eine EU-Richtlinie schreibt deutschen Banken nun vor, wie sie Baudarlehen zu vergeben haben. Über die Folgen sind sich Experten uneinig.

och ein Formular. Ab Montag wird Bankkunden, die einen Baudarlehensvertrag unterzeichnen, ein Merkblatt nach EU-Vorgaben ausgehändigt. In 15 Punkten führt dieses alles über Leistung, Pflichten, Kosten, Risiken oder Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Kredit auf. Das sogenannte ESIS-Merkblatt gehört zu den Maßnahmen aus einer EU-Richtlinie, die Verbraucher besser vor möglichen Pfändungen und Zwangsvollstreckungen schützen soll.

Spätestens am 21. März muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Weg: Banken werden verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihres Kunden eingehender zu prüfen. Fällt der Kunde durch, bekommt er keinen Kredit, der dann auch nicht platzen kann.

„Es läuft auf ein Abschlussverbot für die Bank hinaus, wenn sich abzeichnet, dass der Kredit nicht rückzahlbar ist“, sagt Frank-Christian Pauli, Bankenreferent des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Wenn es bislang dazu gekommen sei, dass ein Baudarlehen geplatzt sei, dann auch deshalb, weil die Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluss nur oberflächlich geprüft wurde.
Nicht allein Wert der Immobilie ist ausschlaggebend
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Nun würden die Kreditanbieter in die Pflicht genommen, alle Faktoren zu berücksichtigen, die Einfluss auf die Rückführung des Darlehens haben, heißt es beim Rechtsportal Anwalt.de. Speziell gehe es um Umstände, die zu einer Verringerung des Einkommens führen können. Das sei nun bei der Darlehensentscheidung und den Konditionen zu berücksichtigen.

Zudem solle alleine der Wert der Immobilie nicht mehr ausschlaggebend dafür sein, wie hoch das Darlehen ausfalle. Entscheidend sei ebenfalls die Liquidität des Verbrauchers, die Aussagen darüber treffe, wie und ob eine Rückzahlung des Kredits gewährleistet werden kann. Und das kann dann dazu führen, dass eine gewünschte Kreditvergabe nicht erfolgt.

Pauli: „Es ist ja auch nicht schlecht, wenn Verbraucher vor einer wackeligen Finanzierung geschützt werden.“ Dann werde ein Kunde auch vor einer möglichen Zwangsvollstreckung und dem damit einhergehenden Verlust der Immobilie bewahrt. Andererseits kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen, wenn die Bank oder Sparkasse die Transparenz- und Prüfpflichten vernachlässigt hat.
Wird sich für Kunden etwas ändern?

„In der Vergangenheit haben Verbraucher Darlehensverträge abgeschlossen, bei denen sie darauf vertraut haben, dass ihnen eine zweckmäßige Finanzierung angeboten wurde“, heißt es bei Anwalt.de. „Es hat sich herausgestellt, dass dies nicht immer der Fall war.“

Das neue Merkblatt könne da wichtige Aufklärung leisten. Auch die Werbung für Kreditverträge soll laut Anwalt.de Informationen zu den Punkten Sollzinssatz, Gesamtkreditbetrag, effektiver Jahreszins, Laufzeit des Kreditvertrages, Höhe der Raten sowie vom Verbraucher zu zahlender Gesamtbetrag enthalten, ebenso gegebenenfalls einen Warnhinweis zu Währungsschwankungen.

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