Glossar

Begriff Erklärung
Grunderwerbssteuer
Rechtsvorgänge, bei denen ein Grundstück in Form eines Kaufvertrags oder eines anderen Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet, sind steuerpflichtig. Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und damit innerhalb der Bundesländer unterschiedlich hoch bemessen. Sie berechnet sich als Verhältniszahl am Kaufpreis und variiert zwischen 4,5-6,5 %. In einem Share Deal kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden.