Glossar

Begriff Erklärung
Herstellungskosten
Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Bau eines Gebäudes bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung anfallen (Bau- und Baunebenkosten). Die Regelung zu den Herstellungskosten ist § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu finden. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebäudeabschreibung. Achtung: Das Grundstück wird bei dieser Bemessung nicht einbezogen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden linear je nach Alter mit 2 bzw. 2,5 % abgeschrieben. Zusätzlich gibt es den Sonderfall der Sonder-AfA.