Joint Venture

Begriff Erklärung
Joint Venture
Unter einem Joint Venture (deutsch: gemeinsames Wagnis) wird eine gemeinsame, aber rechtlich selbstständige Unternehmung verstanden, an der sich zwei oder mehrere Partner mit ihrem Kapital und Knowhow. Im Immobilienbereich werden beispielsweise in Projektentwicklungen vorzugsweise Joint-Ventures gebildet. Dabei benötigt der Projektentwickler in der Regel Kapital, um das jeweilige Projekt vorfinanzieren zu können. Er selbst bringt in der Regel die Projektidee und sein Immobilien-Knowhow ein. Um über das notwendige Geld zu verfügen, bringt der zweite Partner, z.B. ein Private Equity Fonds, das notwendige Kapital zur Projektrealisierung ein. Insbesondere, wenn dieser die fertige Immobilie übernimmt, hat dieser die Chance in einem frühen Stadium Einfluss auf die Projektentwicklung zu nehmen und sein Knowhow (insb. Im Finanzsektor) einzubringen.