Glossar
Begriff | Erklärung |
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Kaufnebenkosten |
Neben dem Kaufpreis einer Immobilie sind weitere Kosten beim Immobilienerwerb einzuplanen, die sog. Kaufnebenkosten. Zu den Kaufnebenkosten gehören u.a.:
Maklerkosten: Wird eine Immobilie über einen Makler erworben, so verlangt dieser für seine Dienstleistung Geld. Das Honorar, die sog. Maklercourtage, orientiert sich am Kaufpreis der Immobilie in Form eines Prozentsatzes, der sich je nach Standort zwischen 3,95% - 7,14% inkl. MwSt. einpendelt.Grunderwerbssteuer: Die Grunderwerbsteuer ist ebenfalls eine fixe Größe bei der Ermittlung der Kaufnebenkosten. Sie berechnen sich ebenfalls am Kaufpreis und liegen je nach Bundesland zwischen 3,5 – 6,5%.Notar und Grundbuchamt: Der Erwerb von Immobilien ist nach derzeitiger Rechtslage beurkundungspflichtig. Die Beurkundung wird von einem Notar durchgeführt. Er kümmert sich außerdem um die Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Notare. Die Kosten summieren sich derzeit auf etwa 1,8 % des Kaufpreises. |