Jetzt sollten Sie sich um Ihren Baukredit kümmern

Nur noch wenige Monate haben Bauherren Zeit, aus ihren teuren Kreditverträgen herauszukommen. Denn die Bundesregierung will das Widerrufsrecht beschneiden. Das müssen Verbraucher jetzt wissen.

Plötzlich drängt die Zeit. Immobilienbesitzer haben vermutlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit, ihren alten, teuren Kreditvertrag in einen neuen, sehr viel günstigeren zu tauschen. Die Bundesregierung will den sogenannten Widerrufsjoker abschaffen. In dieser Woche wurde das entsprechende Gesetz vom Kabinett verabschiedet.

„Die Regierung hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, die Banken vor den Kunden zu schützen statt umgekehrt, wie es angebracht wäre“, sagt Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte. Auch Verbraucherschützer geraten schnell in Rage, wenn sie auf die Gesetzespläne angesprochen werden.

„Die Banken machen Fehler, die auf purer Dummheit beruhen, und jetzt wird dafür rückwirkend das Widerrufsrecht beschnitten“, sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Politik hofiere einmal mehr die Bankenlobby.
Grund für die harschen Worte ist die geplante Abschaffung des „ewigen Widerrufsrechts“. Bei schätzungsweise 70 Prozent der zwischen Herbst 2002 und Sommer 2010 abgeschlossenen Kreditverträge haben Banken falsch oder unvollständig über das Widerrufsrecht informiert. Diese Kunden kommen deshalb bislang jederzeit und kostenfrei aus ihrem laufenden Kreditvertrag. Sie müssen keine Fristen beachten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die alleine schnell in fünfstellige Euro-Regionen steigt.
Nicht jeder Kreditnehmer kommt an einen neuen Vertrag

Die unverhoffte Chance haben in den vergangenen Jahren bereits Zehntausende Bankkunden genutzt. Je tiefer der Bauzins sank, desto wertvoller wurde der Joker. 2008 kostete zehnjähriges Baugeld noch mehr als fünf Prozent, heute liegt der Durchschnittssatz laut Datenanbieter Biallo bei 1,50 Prozent.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt auf diese Weise an einen neuen Vertrag. Denn nicht jede Formulierung aus dieser Zeit lässt sich beanstanden. Die Trefferwahrscheinlichkeit variiert von Bank zu Bank, wie eine Auswertung der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen zeigt, die mit dem Eigentümerverband Haus & Grund zusammenarbeitet.

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