Glossar

Begriff Erklärung
Crowdfunding
Crowdfunding stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Schwarmfinanzierung“. Hierbei beteiligt sich die Crowd als Gesamtheit mit meist verzinsten Privatdarlehen oder mit Beteiligungen an einer Idee oder einem Projekt. Diese Ideen werden auf Crowdfunding-Plattformen vorgestellt. Bei Immobilienfinanzierungen bildet Crowdfunding oftmals das Risikokapital ab, welches durch Banken nicht finanziert wird. In der Regel ist Crowdfunding-Kapital daher auch höher verzinst als herkömmliche Bankenfinanzierungen.
Cashflow
Seinen Ursprung findet der Begriff Cashflow in der Finanzwirtschaft und bezeichnet den in einem Unternehmen erwirtschafteten Überschuss. 
Bürgschaft
Gemäß § 765 Abs. 1 BGB verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Die Bürgschaft bedarf der Schriftform. In der Immobilienwirtschaft werden Bürgschaften insbesondere im Mietvertragswesen und bei der Immobilienfinanzierung genutzt. Bei der Immobilienfinanzierung sind Bürgschaften ein probates Mittel eine Zusatzsicherheit anzubieten, sollte zum Beispiel die Beleihungsgrenze überschritten werden.
Bruttoanfangsrendite
Die Bruttoanfangsrendite gibt die tatsächliche Verzinsung zum Bewertungsstichtag an. Für die Berechnung ins Verhältnis gesetzt werden der Netto-Kaufpreis und die Vertragsmiete. Daraus ergibt sich folgende Formel:

(Jahres-Ist-Miete x 100)/Marktwert der Immobilie = Bruttoanfangsrendite
Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungskosten sind regelmäßig anfallende Kosten, die sich aus der Unterhaltung einer Immobilie ergeben. Zu ihnen gehören u.a.: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Mietausfallwagnis, sämtliche Betriebskosten (s. oben).
Betriebskostenabrechnung
Laut § 1 BetrKV sind Betriebskosten diejenigen Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück und durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: Grundsteuerabgaben, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Wasserzähler und deren Eichung, Berechnung und Wartung, Heizkosten und deren Wartung, Überwachung sowie Pflege, Strom, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Ungezieferbeseitigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Betrieb der Antennenanlage, Schornsteinfeger, Sach- und HAftpflichtversicherung, Betrieb der Einrichtungen für die Wäschepflege usw.

Die vorher aufgeführten Kosten werden in einer jährlichen Abrechnung auf die Mieter umgelegt. Die meist verbreiteten Umlageschlüssel sind dabei der Verbrauch, Kosten/m², Kosten/Haushaltsgröße.
Beleihungswert
Der Beleihungswert beschreibt den Wert, den ein Kreditgeber für eine Kreditsicherheit (z.B. einer Immobilie) ermittelt. Dabei ist der Wert auf den für den Kreditzeitraum jederzeit erzielbaren Wiederverkaufswert ausgerichtet. Damit unterscheidet sich der Beleihungswert klar vom Marktwert, der einen stichtagsbezogenen Wert einer Immobilie angibt. Es gibt drei Methoden den Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren. Bei Immobilien zu Vermietungszwecken wird in der Regel das Ertragswertverfahren angewendet.
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze berechnet sich aus dem Beleihungswert und einen von der Bank selbst gewählten Risikoabschlag, der sich aus Marktrisiken und externen Risiken zusammensetzt. Je nach Einschätzung der Bank wird sich dieser Wert in den meisten Fällen zwischen 10-30% einpegeln. Die Differenz aus Beleihungswert und Risikoabschlag stellt gleichzeitig den Betrag dar, der von einem Kreditgeber als Darlehen gewährt wird.
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten) und setzt sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil (Kapitaldienst) zusammen. Bei einer gleichbleibenden Kapitaldienstrate und einer gleichzeitig sinkenden Kreditlast verändert sich im Laufe des Annuitätendarlehens das Verhältnis zwischen Zins und Tilgung zugunsten der Tilgung. Grundlegend werden konstante und variable (unechte) Annuitätendarlehen unterschieden. Annuitätendarlehen finden insbesondere im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung Anwendung, da sie aufgrund gleichbleibender Raten sehr gut kalkulierbar sind. Gängige Vertragslaufzeiten für Annuitätendarlehen im Immobilienbereich belaufen sich auf 5-20 Jahre.
Absetzung für Abnutzungen (AfA)
Als AfA wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet. Eine Abschreibung ist also die Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die wiederum bei der Einkünfteermittlung als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Generell werden zwei Arten von Abschreibungen unterschieden: die lineare und degressive Abschreibung. Bei Immobilie kommt in der Regel die lineare Abschreibung zum Tragen, wodurch ein gleichbleibender Jahresbetrag das zu versteuernde Einkommen mindert.

Berechnung: 100% / kalk. Restnutzungsdauer
  1. vor 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2,5%
  2. nach 1925 hergestellte Immobilien: Abschreibungssatz 2 %
  3. Sonderfall: Immobilien unter Denkmalschutz: 10 Jahre 9% Abschreibung